Der Anspruch von Versicherungs- und Bankkunden auf die Herausgabe von Retrozessionen ist nicht nach fünf, sondern erst nach zehn Jahren verjährt.

Der Anspruch auf die Herausgabe von Retrozessionen verjährt erst nach zehn Jahren. Mit diesem Urteil hat das Bundesgericht eine jahrelange, mitunter heftig geführte Juristen-Debatte entschieden. Retrozessionen sind Rückvergütungen bzw. versteckte Provisionen. Im vorliegenden Fall ging es um eine internationale Organisation, die ein Unternehmen beauftragt hatte, Verträge mit Versicherungen abzuschliessen. Dieses kassierte derweil hinter dem Rücken der Organisation Retrozessionen – und es stellte sich die Frage, ob es diese herausgeben muss, obwohl eine Frist von fünf Jahren seit den Zahlungen abgelaufen war.

Das Urteil, das die Verjährungsfrist auf zehn Jahre festlegt, dürfte weitreichende Folgen haben. Die Erwägungen des Bundesgerichts sind grundsätzlicher Natur und damit auch auf Banken-Provisionen anzuwenden. Besonders an Fahrt gewann die Debatte um Retrozessionen nach einem Bundesgerichtsurteil vom Oktober 2012. Damals entschied das Bundesgericht, dass Finanzhäuser Retrozessionen an Kunden mit Vermögensverwaltungsmandaten zurückzahlen müssen. Offen blieb dabei die Frage, ob der Anspruch der Kunden auf die Herausgabe der Retrozessionen nach fünf oder zehn Jahren verjährt. Banken vertraten dabei die für sie vorteilhafte Ansicht, dass Ersteres der Fall sei, und engagierten Juristen, die Gutachten in ihrem Sinne erstellten. Diese Taktik ist nicht aufgegangen.

Auch wenn Finanzhäuser mittlerweile viele Vergleiche mit Vermögensverwaltungskunden gemacht haben dürften, geht es bei der Thematik wohl immer noch um hohe Summen. Das Bundesgerichtsurteil ist auch Wasser auf die Mühlen von institutionellen Bankkunden, die Anlageentscheide selbständig getroffen haben, sogenannten «Execution-only-Kunden». Laut Juristen könnten hier wohl einige Fälle noch nicht geregelt sein


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